HASENSCHULE BILDUNGSTRÄGER GGMBH​

Gesellschaftsvertrag
der
Hasenschule Bildungsträger gGmbH
(Auszug)

§ 1
Firma und Sitz

(1) Die Firma der Gesellschaft lautet:

Hasenschule Bildungsträger gGmbH

(2) Sitz der Gesellschaft ist Wuppertal.

§ 2
Gegenstand des Unternehmens; Gemeinnützigkeit

(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe,

insbesondere die Förderung von Kindern und Erwachsenen auf dem Gebiet schulischer und vorschulischer Erziehung und Ausbildung.
Die Gesellschaft darf hierzu insbesondere folgende Maßnahmen ergreifen:

a) Errichtung und Betrieb von Bildungseinrichtungen, insbesondere von Ersatzschulen, Ergänzungsschulen, Kindertagesstätten und Kinderhorten,

b) Entwicklung und Verbreitung von Lehr- und Unterrichtsmethoden sowie Unterrichtsmaterialien,

c) Förderung gemeinnütziger Projekte auf dem Gebiet schulischer und vorschulischer Erziehung und Ausbildung durch ideelle und materielle Unterstützung. Die Gesellschaft wird insoweit als Fördergesellschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO tätig. Die Gesellschaft sammelt Mittel und leitet diese an steuerbegünstigte Körperschaften zur zweckgebundenen Verwendung weiter.

Die Gesellschaft kann im Inland und im Ausland Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen Unternehmen beteiligen.

(2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten als solche keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

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